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Berufskunde und Tätigkeitsanalyse
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Aufgaben
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Honorar
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Berufskunde und Tätigkeitsanalyse - eine Wissenschaft |
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Unter Berufkunde versteht man die Beschreibung von Arbeitstätigkeiten,
die sich durch gesellschaftliche Normen geregelt, zu Berufen entwickelten.
Der Begriff "Beruf" ist sehr vielschichtig und beschreibt heute nicht nur
"bestimmte Tätigkeiten", vielmehr geht es um
Professionalisierung. Tätigkeiten wachsen zu Komplexen zusammen. Dies führt
dazu, dass durch das Hinzukommen weiterer Kriterien dieser Tätigkeitskomplex
in seiner Eigenständigkeit, Besonderheit und Bedeutung so hervorgehoben wird,
dass er sich von anderen eventuell sogar gleichartigen Tätigkeiten abgrenzt.
Die Berufskunde befasst sich mit der Bedeutung des Berufs für Wirtschaft und
Gesellschaft, den Arten der Berufskunde, der Entstehung von Berufen,
den Ausbildungsordnungen, mit neuen Berufen, der beruflichen Aus- und
Weiterbildung und nicht zuletzt mit den Grundlagen der Berufskunde,
den Berufsvergleichen.
Mit Hilfe der Tätigkeitsanalyse werden Berufsbeschreibungen erarbeitet,
die Arbeit wird also "untersucht". Hierzu gehören Definitionen von bestimmten
Arbeitsfeldern, Arbeits- und Arbeitsplatzanalysen, Berufszielen, Berufliche
Aufgaben, Arbeitsabläufen und Arbeitsverrichtungen, das Umfeld von Arbeitsplätzen,
Soziologischen (organisationssoziologische) Bedingungen und Betriebsbesuche.
Das Sachgebiet Berufskunde und Tätigkeitsanalyse beinhaltet umfangreiche unter anderem betriebs- und volkswirtschaftliche,
soziologische, historische, arbeits- und berufspsychologische sowie pädagogische aber auch arbeitsmedizinische
und arbeitsrechtliche Disziplinen.
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Aufgaben |
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Welche Aufgaben erledige ich für Sie?
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Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nehme ich aufgrund meiner
Sachkunde und Erfahrung zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung und erteile fachlichen
Rat, beantworte aber keine Rechtsfragen und subsumiere schon gar nicht tatsächliche
Sachverhalte unter rechtlichen Tatbeständen.
Mithin habe ich nur die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv den vom jeweiligen
Auftraggeber vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen oder zu bewerten, so dass
das Gutachtenergebnis von jedermann, dem das Gutachten vorgelegt wird, akzeptiert
werden kann. Der Sachverständige muss glaubhaft und vertrauenswürdig sein
(was insbesondere durch die öffentlich Bestellung und Vereidigung durch eine
Industrie- und Handelskammer zum Ausdruck kommt), so dass seine gutachtliche Aussage
verkehrsfähig wie eine Urkunde ist.
Berufskundliche Gutachten werden insbesondere im Rahmen von rentenrechtlichen Streitigkeiten erstellt, wenn nach
Feststellung des gesundheitlichen Leistungsvermögen aufgrund sozialmedizinischer Gutachten noch streitig ist, auf
welche Tätigkeiten der Betroffene mit dem feststellten Restleistungsvermögen noch verwiesen werden kann. Ich äußere
mich sowohl zu der sozialen als auch der medizinischen Zumutbarkeit der benannten Verweisungstätigkeiten und prüfe,
ob gegebenenfalls weitere Verweisungstätigkeiten in Betracht kommen können.
Mit Hilfe meiner Gutachten können gerichtliche Streitigkeiten vermieden oder,
falls es dazu kommen sollte, richtige und gerechte Entscheidungen getroffen werden.
Nach allgemeiner Auffassung hat ein Sachverständiger insbesondere folgende Aufgaben
zu erfüllen:
- Feststellen von Tatsachen
- Schlussfolgerungen aus Tatsachen
- Darstellung von Erfahrungssätzen
- Prüf- und Überwachungsaufgaben
- Erstattung von Schiedsgutachten
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Honorar |
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Im gerichtlichen Bereich erstelle ich für Sie gerne Gutachten bei
Gutachtenauftrag durch Gericht, Staatsanwalt, Behörden und Gerichtsvollziehern.
Hier wird nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) honoriert.
Im außergerichtlichen Bereich werde ich für Sie tätig durch Ihren
Privatauftrag. Bei Privatauftrag wird die Honorierung frei ausgehandelt
(pauschal oder nach festem Stundensatz, mit Prozent oder
Promille des ermittelten Wertes beziehungsweise Streit- oder Gegenstandswertes).
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